Die Europäische Union hat mehrere Rahmenwerke geschaffen, die darauf abzielen, die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu stärken. Unter diesen sticht die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) hervor, die sich durch ihre transformative Tragweite auszeichnet, die erhebliche Auswirkungen nicht nur innerhalb der EU, sondern auch für Unternehmen außerhalb der EU-Grenzen, insbesondere in der Schweiz, haben wird.
Übergang von NFRD zu CSRD
Die CSRD ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern galt. Die NFRD verpflichtete diese Unternehmen, nichtfinanzielle Informationen im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenzulegen. Mit der Einführung des CSRD hat sich der Umfang der Berichterstattung jedoch deutlich ausgeweitet und umfasst nun ein breiteres Spektrum von Unternehmen. Mehr als 50.000 Unternehmen müssen nun über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten, im Vergleich zu rund 11.000 im Rahmen der NFRD. Diese Änderung bedeutet eine erhebliche Erhöhung der Anzahl der erfassten Unternehmen und des erforderlichen Detaillierungsgrades in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Hauptmerkmale von CSRD
Ziel des CSRD ist es, die Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der gesamten EU zu verbessern. Es verlangt von Unternehmen, über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Auswirkungen unter Verwendung eines standardisierten Rahmens zu berichten, der als European Sustainability Reporting Standards ( ESRS ) bekannt ist. Diese Standardisierung sorgt für Konsistenz und Zuverlässigkeit und erleichtert den Stakeholdern die Beurteilung der ESG-Leistung von Unternehmen. Eines der bemerkenswertesten Merkmale des CSRD ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, das von Unternehmen verlangt, über zwei Schlüsselbereiche zu berichten:
Finanzielle Wesentlichkeit: Wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Leistung, Risiken und Chancen des Unternehmens auswirken.
Wesentlichkeit der Auswirkungen: Wie sich die Aktivitäten des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft auswirken.
Neben der CSRD arbeiten die Financial Sector Sustainability Disclosure Regulation ( SFDR ) und die EU -Taxonomie zusammen, um sicherzustellen, dass Finanzmarktteilnehmer Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen offenlegen, während die Taxonomie wirtschaftliche Aktivitäten klassifiziert, die ökologisch nachhaltig sind.
Wer sollte einen Vorfall melden?
Das CSRD gilt für eine Vielzahl von Unternehmen, darunter:
Große Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, 40 Millionen Euro Umsatz oder 20 Millionen Euro Vermögen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an regulierten Märkten der EU notiert sind. Die Berichterstattung ist für 2026 geplant.
Außereuropäische Unternehmen, die innerhalb der EU einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro erwirtschaften, sofern sie bestimmte Schwellenwerte einhalten.
Die Nichteinhaltung der CSRD-Anforderungen kann zu finanziellen Strafen und Reputationsschäden führen, wobei die Strafen je nach EU-Mitgliedstaat unterschiedlich ausfallen.
Wie sind Schweizer Unternehmen betroffen?
Obwohl die Schweiz kein Mitglied der EU ist, werden Schweizer Unternehmen aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen mit in der EU ansässigen Partnern wahrscheinlich die Auswirkungen der CSRD spüren. Unternehmen, die innerhalb der EU einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro erwirtschaften oder Tochtergesellschaften in der EU haben, müssen die CSRD-Berichtsstandards einhalten.
Schweizer Unternehmen unterliegen bereits den ausserfinanziellen Berichtspflichten nach dem Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 964a bis 964c OR), diese sind jedoch weniger streng als die CSRD. Das Schweizer Recht konzentriert sich in erster Linie auf die finanzielle Wesentlichkeit, während die CSRD eine tiefergehende Prüfung der finanziellen Wesentlichkeit und Auswirkungen erfordert. Darüber hinaus verlangt die CSRD eine externe Überprüfung von Nachhaltigkeitsberichten, was derzeit in den Schweizer Vorschriften nicht vorgeschrieben ist.
Fortschritte der Schweiz bei der Angleichung
Die Schweiz unternimmt Schritte, um ihre Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung an die CSRD anzugleichen. Am 6. September 2023 startete der Schweizer Bundesrat eine Konsultation mit dem Ziel, seine Meldepflichten zu verschärfen, den Schwellenwert möglicherweise auf 250 Mitarbeiter zu senken und eine obligatorische externe Überprüfung einzuführen. Die Konsultation wird voraussichtlich im Oktober 2024 enden, und die Schweizer Politik hat ihre Bereitschaft bekundet, lokale Vorschriften mit dem Nachhaltigkeitsansatz der EU in Einklang zu bringen, um die Wettbewerbsfähigkeit auf den europäischen Märkten aufrechtzuerhalten.
Die weiteren Auswirkungen
Für Schweizer Unternehmen bietet die CSRD die Möglichkeit, auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig und transparent zu bleiben. Viele in der EU ansässige Unternehmen werden von ihren Schweizer Partnern und Lieferanten die Einhaltung von ESG-Standards verlangen, einschließlich der Offenlegung des CO2-Fußabdrucks. Daher können auch Schweizer Unternehmen, die nicht direkt der CSRD unterliegen, verpflichtet sein, sich an deren Standards zu halten, um ihre Geschäftsbeziehungen mit EU-Kunden aufrechtzuerhalten.
Zusammenfassend stellt die CSRD einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Unternehmenstransparenz und Rechenschaftspflicht dar. Obwohl das Schweizer Recht derzeit weniger strenge nichtfinanzielle Berichtspflichten vorsieht, werden die indirekten Auswirkungen der CSRD auf Schweizer Unternehmen tiefgreifend sein. Durch die proaktive Ausrichtung auf die CSRD-Anforderungen können Schweizer Unternehmen nicht nur neue regulatorische Erwartungen erfüllen, sondern sich auch als Vorreiter in der globalen Nachhaltigkeitsbewegung positionieren.
Geschäftstyp | Kriterien: Belegschaft / Mio. € Umsatz / Mio. € Bilanz | CSRD-Berichte |
Unternehmen unter NFRD | > 500 Mitarbeiter 1/2: Umsatz >50 Mio. € oder Saldo >25 Mio. € | 2024 / 2025 |
EU-Unternehmen | 2/3: > 250 Emp. / Umsatz > 50 Mio. € / Ball > 25 Mio. € | 2025 / 2026 |
Nicht in der EU gelistet | 2/3: > 250 Emp. / Umsatz > 50 Mio. € / Ball > 25 Mio. € | 2025 / 2026 |
Börsennotierte KMU | > 10 Emp. / Umsatz > 900.000 € / Ball > 450.000 € | 2026 / 2027 |
Nicht-EU-Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in der EU | Umsatz >150 Mio. € in den letzten 2 Jahren in der EU & EU-Tochtergesellschaft > 250 Mitarbeiter | 2028 / 2029 |